Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 12. April 2016
§ 10a

§ 10a – Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms

Für die Erstellung und Übermittlung von Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) gelten die Anforderungen des § 10a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 und 3 der Vergabeverordnung über die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 und des Datenaustauschstandards eForms einschließlich der Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und der Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend.

Kurz erklärt

  • Auftragsbekanntmachungen und ähnliche Bekanntmachungen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen.
  • Diese Anforderungen sind in § 10a der Vergabeverordnung festgelegt.
  • Es gelten Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung 2019/1780.
  • Der Datenaustausch erfolgt über den Standard eForms.
  • Es gibt Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und zur Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf.