Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
12. April 2016
§ 10a
§ 10a – Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
Für die Erstellung und Übermittlung von Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) gelten die Anforderungen des § 10a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 und 3 der Vergabeverordnung über die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 und des Datenaustauschstandards eForms einschließlich der Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und der Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend.
Kurz erklärt
- Auftragsbekanntmachungen und ähnliche Bekanntmachungen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen.
- Diese Anforderungen sind in § 10a der Vergabeverordnung festgelegt.
- Es gelten Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung 2019/1780.
- Der Datenaustausch erfolgt über den Standard eForms.
- Es gibt Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und zur Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf.